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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §16;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/13/0141 E 27. Jänner 2009Rechtssatz
Die ihrerseits eindeutige Regelung in § 26a Abs. 3 dritter Satz KStG 1988 spiegelt das unveränderte, auch für das Jahr 1996 maßgebende Verständnis des § 73a Abs. 2 VAG durch den Gesetzgeber wider. Der zweite Satz der Bestimmung ist danach auf die im ersten Satz geregelte (steuerbegünstigte) Zuführung von Beträgen zu beziehen und nicht dahingehend auszulegen, dass der Gesetzgeber außer der steuerpflichtigen Auflösung bei der Verwendung der Rücklage zur Deckung von Verlusten auch steuerpflichtige Anpassungen an gesunkene Bemessungsgrundlagen als "Auflösung" im Sinne der durch die Einführung der Rücklage bedingten "abgabenrechtlichen Maßnahmen" (zuletzt § 16 KStG 1988 vor der Änderung durch BGBl. I Nr. 106/1999) vorgesehen habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004130022.X01Im RIS seit
30.09.2008Zuletzt aktualisiert am
05.06.2009