Begründung: I. Nach §1 Abs1 KörperschaftsteuerG 1988, BGBl. 401, sind körperschaftsteuerpflichtig nur Körperschaften. Als Körperschaft gelten nach §1 Abs2 Satz 2 neben juristischen Personen des privaten Rechts (Z1) auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne des §2 (Z2). Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts ist nach §2 Abs1 jede Einrichtung, die wirtschaftlich selbständig ist und ausschließlich oder überwiegend eine... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätKStG 1988 §5 Z1BundesbahnG 1992 §18KStG 1988 §24 Abs4
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens zur Prüfung von Bestimmungen des KStG 1988und des BundesbahnG 1992 betreffend die Ausnahme der ÖBB von derunbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht mangels Präjudizialitätangesichts der im Anlaßverfahren vorgeschriebenenSteuervorauszahlungen auf Basi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die beschwerdeführenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung erwirtschafteten in den letzten Jahren zum Teil Verluste (die zu B2195/97, B2254/97 und B2255/97 beschwerdeführenden Gesellschaften), zum Teil Gewinne in der Höhe von rund S 30.000,-- bis 40.000,-- (die zu B2207/97 und B2256/97 beschwerdeführenden Gesellschaften). Sie erwarten für die nächsten Jahre durchwegs Verluste oder bloß geringfügige Gewinne. Mit den im Instanzenzug ergangenen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft betreibt ein Versicherungsunternehmen und ist gemäß §1 Abs2 KStG 1988 unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Zwischen ihr als Organträger und der Ersten Allgemeinen Versicherungs AG besteht ein Gewinnabführungs- und Verlustausschließungsvertrag. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde der Gesellschaft gemäß §24 Abs4 des Körperscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung erwirtschafteten in den letzten Jahren kein steuerpflichtiges Einkommen und erwarten auch für die nächsten Jahre keine Gewinne. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurden den Gesellschaften gemäß §24 Abs4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 - KStG 1988, BGBl. 401, (künftig: KStG) idF des ArtI Z1 des Bundesgesetz... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallKStG 1988 §24 Abs4KStG 1988 §26a Abs7
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Berechnung der Mindestkörperschaftsteuer vom
Mindestgrund- bzw -stammkapital bei der gebotenen
Durchschnittsbetrachtung sowie unter Gesichtspunkten der
Verwaltungsökonomie; keine Verfassungswidrigkeit der
überproportionalen Ertragsbesteuerung bestimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind neun Beschwerden gegen Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland anhängig, mit welchen den beschwerdeführenden Gesellschaften unter Anwendung des §24 Abs4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 - KStG 1988, BGBl. 401/1988 (im folgenden: KStG) idF des ArtI des Bundesgesetzes BGBl. I 70/1997 (im folgenden: KStG idF 1997) Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 1997 und die Folgejahre vorgesch... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzKStG 1988 §24 Abs4KStG 1988 §26a Abs7
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der erhöhten Mindestkörperschaftsteuer für
umsatzstarke Unternehmen; Gleichheitswidrigkeit der rückwirkenden
Erhöhung der Mindestkörperschaftsteuer für alle unbeschränkt
steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften; rückwirkender Eingriff von
erheblichem Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind mehr als 11.000 Beschwerden gegen Bescheide von Finanzlandesdirektionen anhängig, mit denen für die beschwerdeführende Gesellschaften unter Anwendung des §24 Abs4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 - KStG 1988, BGBl. 401/1988 idF des Art41 Z12 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. 201/1996 (im folgenden: KStG idF 1996) Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 1996 und die Folgejahre in der Höhe von je S 50.000,-- p.a... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs5 dritter SatzB-VG Art140 Abs6B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzKStG 1988 §24 Abs4VfGHGO §38 Abs1StrukturanpassungsG 1996 Art41 Z12
Leitsatz: Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die Neuregelung der
Mindestkörperschaftsteuer im StrukturanpassungsG 1996 wegen
überproportionaler Belastung von Kapital... mehr lesen...