Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die Raiffeisen-Zentralkasse Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung ist eine inländische Kreditgenossenschaft, die satzungsgemäß wie tatsächlich sämtliche Bankgeschäfte betreibt. Das Hauptgewicht ihrer Tätigkeit liegt in der Funktion als Geldausgleichstelle der Nö. und Wr. Raiffeisenorganisation. Außerdem besorgt sie die Finanzierung der Waren- und Verwertungsgenossenschaften in NÖ. Die beschwerdeführende Genossens... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KStG 1966 §22 Abs2, §22 Abs4
Rechtssatz: Körperschaftsteuergesetz 1966; keine Bedenken gegen die Beschränkung der Regelung des §22 Abs2 auf Kapitalgesellschaften und den Ausschluß der Genossenschaften von dieser Regelung; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung ... mehr lesen...