Entscheidungen zu § 14 Abs. 4 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/19 90/14/0242

Die Beschwerdeführerin hat in ihrem Jahresabschluß 1987 in der Bilanz unter den Aktiva (Ausleihungen) eine "Pauschalvorsorge" von S 2,188.502,-- abgezogen und aus demselben Titel einen gleich hohen Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Aufwendungen "aus der Bewertung und Veräußerung von Ausleihungen und Wertpapieren sowie aus Handelsgeschäften" ausgewiesen. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung beanstandete der Prüfer diese Position als zusätzlich zur Haftrücklage (einsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 90/14/0242

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §14 Abs4;
Rechtssatz: Ausf zur Unterscheidung zwischen pauschaler Wertberichtigung und Einzelwertberichtigung in pauschaler Form (hier: für alle Tilgungsrückstände und Kontoüberziehungen am Bilanzstichtag; Einzelwertberichtigung verneint). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140242.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

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