Norm: §6 SanktG, §§3 Abs16, 10 Abs2 FBG
Rechtssatz: Auch im Rekursverfahren nach § 6 Abs 2 SanktG sind nova producta nur dann zulässig, wenn ihr Inhalt nicht ohne wesentliche Nachteile in einem anderen Verfahren geltend gemacht werden kann. Dies ist hier regelmäßig nicht der Fall, weil die Sanktionierten diese neuen Tatsachen zum Gegenstand eines Löschungsantrags nach § 10 Abs 2 FBG gegen die Eintragung des „Einfrierens“ nach § 3 Abs 16 FB... mehr lesen...