Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsätzen vom 27.11.2018, protokolliert unter W139 2210259-2 und W139 2210261-2, und vom 04.12.2018, protokolliert unter W139 2210681-2, stellte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, die im
Spruch: ersichtlichen Nachprüfungs- und (eventualiter) Feststellungsanträge sowie Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Im Internet findet sich mit Datum 13.04.2018 die (letzte) Bekanntmachung eines Prüfsystems ua betreffend Winterdienste mit der Auftraggeberbezeichnung "ÖBB Holding AG, sowie die mit ihr im Sinne des § 228 (3) UGB verbundenen Gesellschaften", wobei § 228 Abs 3 UGB gemäß § 906 Abs 28 UGB damals bereits außer Kraft getreten war. Mit Eingabe vom 22.07.2019 begehrte die Antragstellerin (ASt) die Nichtigerklärung der am 16.07.2019 von der Auftraggebersei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die AG führt dz das im
Spruch: ersichtliche Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durch und teilte der ASt am 15.05.2019 mit, dass sie nicht zur zweiten Vergabeverfahrensstufe zugelassen würde. 2. Die ASt brachte gegen diese Entscheidung einen Nachprüfungsantrag ein und begehrte zur Absicherung auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welche vom BVwG im Rahmen der notwendigen Sicherungsmittel a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die AG führt dz das im
Spruch: ersichtliche Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durch und teilte der ASt am 15.05.2019 mit, dass sie nicht zur zweiten Vergabeverfahrensstufe zugelassen würde. 2. Die ASt brachte gegen diese Entscheidung einen Nachprüfungsantrag ein und begehrte zur Absicherung auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welche vom BVwG im Rahmen der notwendigen Sicherungsmittel a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 13. Februar 2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 14. Februar 2019 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch MMag. Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt, Mariahilfer Straße 1b/17, 1060 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der erfolgten Widerrufsentscheidung vom 7. Februar 2019, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstwei... mehr lesen...