Entscheidungen zu § 341 Abs. 3 BVergG 2018

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2023/2/21 Ra 2021/04/0147

I. 1        1. Die Revisionswerberin beantragte beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit Schriftsatz vom 15. April 2021, die Wahl der Direktvergabe der A GmbH (Auftraggeberin) für näher bezeichnete Bauleistungen für nichtig zu erklären bzw. in eventu festzustellen, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung betreffend diese Bauleistungen sowie die Zuschlagserteilung ohne Mitteilung der Zuschlagsentscheidung rechtswidrig gewesen seien. Unter einem wurde -... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2023

RS Vwgh 2023/2/21 Ra 2021/04/0147

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §328 Abs1 BVergG 2018 §340 Abs1 BVergG 2018 §340 Abs1 Z7 BVergG 2018 §341 Abs1 BVergG 2018 §341 Abs3BVwG-PauschGebV Vergabe 2018 BVergG 2018 § 328 heute BVergG 2018 § 328 gültig ab 21.08.2018 BVergG 2018 § 340 heute ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2023

RS Vwgh 2021/6/22 Ra 2019/04/0140

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §341 Abs3
Rechtssatz: Die in § 341 Abs. 3 BVergG 2018 normierte dreiwöchige Frist richtet sich an das Bundesverwaltungsgericht, das innerhalb dieser über den Gebührenersatz zu entscheiden hat. Dass ein Überschreiten dieser dem Gericht gesetzten Entscheidungsfrist zu einem Anspruchsverlust des ersatzberechtigten Antragsgegners im Vergabeverfahren führen soll, w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.2021

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