Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Pathy über den Antrag der H GmbH, L, vertreten durch TWP Thurnher Wittwer Pfefferkorn & Partner Rechtsanwälte GmbH, Dornbirn, auf (1) Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und (2) Ersatz der Pauschalgebühren, jeweils betreffend das Vergabeverfahren „H – OK – BA 14 – Kanalkataster Prüfung Hauptkanal (Kanalreinigung, TV-Inspektion Hauptkanal, Dichtheitsp... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2019 Norm: BVergG 2018 §2 Z22 litcBVergG 2018 §31 Abs4BVergG 2018 §193 Abs1BVergG 2018 §248 Abs1
Rechtssatz: Beim nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung muss der Auftraggeber die Eignungskriterien bereits zum Zeitpunkt der Einladung zur Angebotslegung festgelegt haben. Eine nachträgliche Bekanntgabe der Eignungskriterien genügt nicht. Bei einer späteren Fest... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.03.2019 Norm: BVergG 2018 §2 Z22 litcBVergG 2018 §31 Abs4BVergG 2018 §193 Abs1BVergG 2018 §248 Abs1
Rechtssatz: Die Auftraggeberin hat in einem nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung Unternehmer zu Angebotslegung eingeladen, die ihr als zuverlässig bekannt waren. Dies erübrigt nicht die Festlegung von Eignungskriterien: Nur wenn die Auftraggeberin die Mindes... mehr lesen...