Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit den beiden Schreiben vom 01.10.2021, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin jeweils ein Nachprüfungsverfahren im Verfahren EAW SARS-Cov-2 (Covid-19) PCR-Testungen BMBWF – Ost, GZ 5391.03973 und im Verfahren EAW SARS-Cov-2 (Covid-19) PCR-Testungen BMBWF – West, GZ 5391.03974 einzuleiten, die jeweils angefochtene Zuschlagsentscheidungen vom 21.09.2021 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 29.07.2021 begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2021, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Schreiben vom 02.08.2021 begehrte die Zweitantragstellerin die mit Schreiben vom 23.07.2021 übermittelte Entscheidung über die beabsichtigte ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 29.07.2021 begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2021, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Schreiben vom 02.08.2021 begehrte die Zweitantragstellerin die mit Schreiben vom 23.07.2021 übermittelte Entscheidung über die beabsic... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 29.07.2021 begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2021, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Schreiben vom 02.08.2021 begehrte die Zweitantragstellerin die mit Schreiben vom 23.07.2021 übermittelte Entscheidung über die beabsic... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 20.05.2021 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit den Anträgen ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 342ff BVergG 2018 einzuleiten, Einsicht in den gesamten Vergabeakt der Auftraggeberin zu gewähren, eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 11.05.2021 sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichtet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In den im Entscheidungskopf benannten Nachprüfungsverfahren zu den Verfahrenszahlen W131 2225609-2 und W 131 2226547-1 hat das BVwG mit Erkenntnis vom 29.01.2020 einerseits die Ausschreibung (inklusive Teilnahmeunterlagen) und andererseits eine Berichtigung vom 03.12.2019 jeweils für nichtig erklärt, womit die ASt jeweils obsiegte. 2. Zuvor erließ das BVwG zur Verfahrenszahl 2225609-1 eine einstweilige Verfügung mit nachstehendem
Spruch: A) In Erledig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In den im Entscheidungskopf benannten Nachprüfungsverfahren zu den Verfahrenszahlen W131 2225609-2 und W 131 2226547-1 hat das BVwG mit Erkenntnis vom 29.01.2020 einerseits die Ausschreibung (inklusive Teilnahmeunterlagen) und andererseits eine Berichtigung vom 03.12.2019 jeweils für nichtig erklärt, womit die ASt jeweils obsiegte. 2. Zuvor erließ das BVwG zur Verfahrenszahl 2225609-1 eine einstweilige Verfügung mit nachstehendem
Spruch: A) In Erledig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die PVA leitete für sich und weitere Sozialversicherungsträger im Jahr 2019 das im Entscheidungskopf benannte Vergabeverfahren ein. 2. Die Teilnahmeantragsfrist ist zum nunmehrigen Entscheidungszeitpunkt nach einer eV - Erlassung durch das BVwG und mehreren auftraggeberseitigen Teilnahmeantragsfristverlängerungen noch offen. 3. Die ASt besitzt für den Standort Amstetten die erforderlichen landeskrankenanstaltenrechtlichen Bewilligunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die PVA leitete für sich und weitere Sozialversicherungsträger im Jahr 2019 das im Entscheidungskopf benannte Vergabeverfahren ein. 2. Die Teilnahmeantragsfrist ist zum nunmehrigen Entscheidungszeitpunkt nach einer eV - Erlassung durch das BVwG und mehreren auftraggeberseitigen Teilnahmeantragsfristverlängerungen noch offen. 3. Die ASt besitzt für den Standort Amstetten die erforderlichen landeskrankenanstaltenrechtlichen Bewilligunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 18.10.2019, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der am 08.10.2019 von der Auftraggeberin bekannt gegebenen Entscheidung, mit welchen Unternehmen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wur... mehr lesen...