Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.05.2020 Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §143 Abs1
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1: Die an die unterlegenen Bieter erfolgte Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung gemäß § 143 Abs 1 BVergG 2018, in welcher lediglich ausgeführt wird „dass aufgrund der erfolgten Preisbewertung das Angebot dahinter liegt“, genügt dem Anspruch eines effektiven R... mehr lesen...