Die Klägerin und ihr Ende 1966 verstorbener Vater Franz D. waren Mieter je einer Wohnung im alten Sparkassengebäude von H., dessen Eigentümer die beklagte Sparkasse H. war. Dieses Gebäude wurde mit rechtskräftigem Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 7. Dezember 1965 zugunsten der Republik Österreich für Straßenbauzwecke enteignet. Die Klägerin mußte ihre Wohnung, in der sie auch ihre Ordination als Fachärztin für Kinderheilkunde ausgeübt hatte, räumen. Sie begehrt mi... mehr lesen...
Norm: EisbEG §8
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber die dem Enteigneten obliegenden Vergütung gegenüber dem Bestandnehmer in seine Regelung miteinbezogen hat, kann dieser in seinen Rechten gegenüber dem Enteigneten nicht besser gestellt werden als der Letztgenannte gegenüber dem Enteigner. Auch der Bestandnehmer muß sich daher mit der in den §§ 8, 9 EisbEG vorgesehenen Art des Ersatzleistung begnügen (Abfindung durch Kapitalsbetrag). ... mehr lesen...