Begründung: Die Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) ist unter anderem Eigentümerin einer Liegenschaft, zu der ein Waldgrundstück im Flächenausmaß von 146.168 m2 gehört. Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 28. 10. 1993 wurde der sogenannte "Ullnwald", der einen Teil dieses Grundstücks bildet, zum geschützten Landschaftsteil "Naturwaldreservat Ullnwald" erklärt. Gemäß § 2 dieser Verordnung ist grundsätzlich jeder menschliche Eingriff in den geschützt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller kauften am 8.Juli 1976 nach zweijährigen Vorverhandlungen zum Zweck des Schotterabbaus eine zunächst bewaldete Grundfläche, die vor dem Bau einer Autobahn von einem öffentlichen Schotterweg, der Alten Bundesstraße, durchtrennt und damit in das größere Grundstück (GSt) 2185 und das kleinere GSt 2186, letzteres mit der Widmung als forstlicher Schutzgürtel, geteilt war. Sie schlossen am 7.Juli 1978 mit einer Gesellschaft, deren Antragslegitimation im Ve... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 28.8.1980, Zahl 11/2-1-2/30, wurden zum Zweck des Ausbaus der Bundesstraße 10, Budapesterstraße, im Baulos "Ortsdurchfahrt Schwechat" die Teilfläche des Grundstückes Nr.72, Baufläche, inneliegend in EZ 95, KG Schwechat, samt dem darauf befindlichen Objekt 2320 Schwechat, Wienerstraße 16, aus dem Alleineigentum der zwischenzeitig am 7.9.1981 verstorbenen Barbara B***, rechtskräftig eingeantwortet... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt die Neufestsetzung einer dem Land Tirol auf Grund des Tir. Straßengesetzes auferlegten Enteignungsentschädigung. Er hält dem Einwand des Antragsgegners Land Tirol, daß er sich in der Enteignungsverhandlung durch seinen Sohn als Vertreter mit der vom Sachverständigen genannten Entschädigung einverstanden erklärt habe, entgegen, sein Sohn sei zu einer solchen Erklärung nicht bevollmächtigt gewesen. Der Erstrichter wies den Antrag wegen Unzulässigkeit des Rech... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Mai 1973, der infolge Zurückziehung einer Berufung der Antragstellerin im April 1974 rechtskräftig wurde, wurden gemäß §§ 17 und 20 BStG 1971 (in der Folge nur mehr BStG bezeichnet) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Teile des 9885 m2 großen Grundstückes 884/1 Acker der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 141 KG K im Ausmaß von 3750 m2 einsc... mehr lesen...
Mit dem im Juni 1970 rechtskräftig gewordenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25. Mai 1970 wurde die Liegenschaft EZ 423 KG W, die im Eigentum der Antragstellerin stand und aus zwei Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 274 m2 besteht, enteignet. Die Entschädigung für die Antragstellerin wurde mit 250 S je m2 Grundfläche, 1000 S für einen Baum und 405.000 S für das Haus samt Nebenanlagen und Wertzuschlägen, insgesamt mit 474.500 S, bestimmt. In dem am 26. April... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der OÖ Landesregierung vom 24. 3. 1967, Zl BauR-61/3-1967 wurden unter anderem nicht näher bezeichnete Trennstücke verschiedener Parzellen der je zur Hälfte im Eigentum der Antragsteller August und Pauline H***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 18.170 m2 und ebensolche Trennstücke verschiedener Parzellen der im Eigentum der Antragstellerin Anna B***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 8.270 m2... mehr lesen...