Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob ein auf das Luftfahrtgesetz gestützter, vor dem 1. Juli 1987 rechtskräftig gewordener Enteignungsbescheid, auf Grund dessen die Beschwerdeführerin das Eigentum an mehreren inländischen Grundstücken jedenfalls nicht vor dem 1. Juli 1987 erworben hatte, (im Sinn der belangten Behörde) noch einen nach dem GrEStG 1955 verwirklichten steuerpflichtigen (Steuersatz 8 v./H.) Erwerbsvorgang... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §365;BAO §24 Abs1 litd;EisbEG 1954 §35;
Rechtssatz: Das Eigentum wird erst durch den tatsächlichen Vollzug der Enteignung, also mit freiwilliger Besitzübertragung oder zwangsweiser Besitzeinweisung nach Leistung (Sicherstellung) der Entschädigung erworben. Bei Lieg... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §365;BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §2 Abs2;BewG 1955 §21 Abs4;EisbEG 1954 §35 Abs2;EisbEG 1954 §35; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;
Rechtssatz: Erst durch den tatsächlichen Vollzug der Enteignung, also mit freiwilliger Besitzüb... mehr lesen...