Begründung: Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 11. Juni 2008 eingebrachten Grundbuchsgesuch unter Vorlage einer Vermessungsurkunde (die die Bestätigung der Gemeinde G***** vom 30. April 2008 [gemäß § 4 Abs 1 lit b K-GTG 1985] trägt, der gegenständliche Teilungsplan stimme mit dem „rechtskräftigen Genehmigungsbescheid" vom 30. April 2008 überein), eines Tauschvertrags, von Zustimmungserklärungen, eines Bescheids des Vermessungsamts, von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 21. 5. 1981 Universalrechtsnachfolger nach seinem Vater und grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaften EZ *****, GB *****, bestehend aus den Grundstücken 891/2 (landwirtschaftlich genutzt), 1017/1 (Sonstige, Weg) und .159 (Baufläche, Gebäude) sowie der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus den Grundstücken 870/4 (landwirtschaftlich genutzt) und .156 (Baufläche, Gebäude bzw Baufläche begrünt... mehr lesen...
Begründung: Die folgenden Liegenschaftsangaben beziehen sich alle auf GB *****. Als Eigentümer der EZ 14, sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 28. 12. 2000 (Übergeber Franz und Sophie B*****) Werner und Ingrid B***** je zur Hälfte als Eigentümer einverleibt. Weiters wurde aufgrund des Übergabsvertrages zugunsten der Übergeber ein Fruchtgenussrecht, ein Ausgedingsrecht und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot unter C-LNR 15 bis 17 und ein wechselseitiges Belastungs- und Veräuß... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat seine die erstgerichtliche Abweisung des Eintragungsbegehrens bestätigende Entscheidung ua damit begründet, dass dem vorgelegten Bescheid des Baurechtsamtes der Stadt Graz vom 17. 4. 1991, GZ A 17-K-6.734/1991-1, soweit er die seinerzeitige Grundeigentümerin zur unentgeltlichen und lastenfreien Abtretung eines Grundstückes an die Stadt G***** verpflichtete, die Eigenschaft eines gerichtlich vollziehbaren Ausspruchs iSd § 33 Abs 1 lit d GBG und ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die grundbücherliche Durchführung der rechtskräftigen Enteignungserkenntnisse des Landeshauptmanns von Kärnten, Bescheide Zl. 8BauR6-131-151/2/1988 vom 6. 10. 1988 und 8BauR3-99/5/1992 vom 23. 7. 1992 in Vollziehung der §§ 20 ff EisbEG, die sich auf Trennflächen der Liegenschaft EZ 7 Grundbuch ***** beziehen und im Eigentum des Paul K***** stehen. Die Antragstellerin begehrt die grundbücherliche Durchführung der rechtskräftigen Enteignung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist auf Grund des Einbringungsvertrages vom 23. Juni 1960 Alleineigentümerin der ca. 1,5 ha großen Liegenschaft EZ 596 KG Baierdorf, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundparzelle Nr. 302/10 gehört. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1177 KG Baierdorf, zu deren Gutsbestand die der Grundparzelle der Klägerin Nr. 302/10 benachbarten Grundstücke Nr. 302/6 und 207/1 gehören. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die G*** T***, hatte die EZ 596... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. April 1974, MA 64-4878/73, wurde zum Zwecke des Ausbaues der Wiener Gürtelautobahn unter Bezugnahme auf den Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Prof. Dipl.-Ing. Dr. S vom 2. Mai 1974, GZ 3266, eine näher bezeichnete, 511 m2 große Teilfläche des Grundstückes 2665 der EZ aus dem Eigentum der gefährdeten Partei zugunsten der Republik Österreich enteignet. Der von der gefährdeten Partei gegen diesen Enteignungsbesc... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 AABGB §523 CaBStG §20 Abs4EisbEG §33EisbEG §35 Abs2Krnt GTG §3
Rechtssatz: Durch den Vollzug einer rechtskräftigen Enteignung iSd § 35 Abs 2 EisbEG geht das Eigentum vom Enteigneten auf den Enteigner über (vgl auch § 20 Abs 4 BStG 1971, Klang, Komm2 II S 201; Ehrenzweig, System2 I/2 S 229). Hat die enteignete Partei durch die verwaltungsbehördliche Einweisung der Antragsgegnerin in die enteignete Grundfläche das Eigentumsrecht a... mehr lesen...