Norm: EisbEG §31 Abs1EisbEG §31 Abs2
Rechtssatz: Die Auffassung, daß trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen dieser Bestimmung vor der Bewilligung des beantragten Lokalaugenscheines auch noch zu prüfen ist, ob die durch den Augenschein festzustellenden Tatsachen und Zustände für die Entscheidung über die Entschädigungssumme maßgebend sind, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...