Norm
EisbEG §31 Abs1Rechtssatz
Die Auffassung, daß trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen dieser Bestimmung vor der Bewilligung des beantragten Lokalaugenscheines auch noch zu prüfen ist, ob die durch den Augenschein festzustellenden Tatsachen und Zustände für die Entscheidung über die Entschädigungssumme maßgebend sind, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0058118Dokumentnummer
JJR_19651117_OGH0002_0060OB00295_6500000_001