Norm: EisbEG §31
Rechtssatz: Die in der Entscheidung des OGH vom 02.03.1898, GlUNF 48 (anders die Entscheidung des OGH vom 27.04.1898, GlUNF 144) vertretene Rechtsansicht, daß sich aus § 31 des EisbEG ergebe, daß ein selbständiges Rekursrecht nur gegen die Entscheidung, mit der die Entschädigung festgesetzt wird, zustehe, kann nicht aufrechterhalten werden, weil § 31 des EisbEG nicht von einer Rechtsmittelbeschränkung, sondern nur davon spricht... mehr lesen...