Norm: AußStrg §16 BII3bEisbEG §24EisbEG §26
Rechtssatz: Die Erstattung eines gemeinsamen Gutachtens durch zwei Sachverständige bildet weder einen Verfahrensmangel noch eine darüber hinausgehende Nichtigkeit; dieser Vorgang steht nicht in Widerspruch mit § 25 Abs 2 EisbEG 1954. Entscheidungstexte 8 Ob 246/69 Entscheidungstext OGH 09.12.1969 8 Ob 246/69 ... mehr lesen...