Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich vom 6. April 1978 sowie dem Berichtigungsbescheid vom 28.April 1978 hat die R*** Ö*** für die Umgestaltung der B 127 Rohrbacherstraße im Baulos "Urfahrwände-Puchenau", Einbindung Rudolfstraße, erste Ausbaustufe, gemäß den §§ 17 und 20 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr.286, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den nachangeführten Grundstücken und Grundstücksteilen einschließlich des darauf befindlichen Bew... mehr lesen...
Begründung: Der am 16.7.1980 verstorbene Georg A hinterließ seine Ehegattin (die Klägerin) und die drei Söhne aus erster Ehe, Dr. Helmut A, Dr. Kurt A und den Beklagten. Er setzte die Klägerin mit mündlichem Testament vom 7.7.1980 als Alleinerbin mit der Auflage ein, den Liegenschaftsbesitz an den Beklagten zu übertragen. Da Dr. Helmut A und Dr. Kurt A Pflichtteilsansprüche geltend machten, die zu befriedigen sich die Klägerin außerstande sah, entschlug sie sich am 10.7.1981 der Er... mehr lesen...
Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hat zum Zwecke des Ausbaues der Rohrbacher Bundesstraße nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes eine Teilfläche von insgesamt 3 000 m2 der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 178 des Grundbuches über die KG P zugunsten der Antragsgegnerin enteignet, und zwar das Grundstück 10 Baufläche mit Wohnhaus und Gaststättenbau im Ausmaß von 964 m2 zur Gänze und von dem Grundstück 36/4 Garten eine Teilfläche von 2 036... mehr lesen...
Norm: ABGB §305EisbEG §4 Abs1 AEisbEG §25
Rechtssatz: Ermittlung des Wertes eines Gebäudes: Grundsätzlich sind zwar auch bei Gebäuden die Vergleichs- und die Ertragswertmethode anwendbar, doch muß berücksichtigt werden, daß sich ungeachtet der mit unbebauten Liegenschaften weitgehend vergleichbaren Prblemlage hier Unterschieder aus der zeitlich beschränkten Nutzbarkeit, dem deshalb sinkenden Wert mit steigendem Alter und dem häufigen Fehlen ver... mehr lesen...