Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand in der Zeit vom 20. November 1990 bis 7. September 1991 als Bataillonskommandant in Zypern (UNAB/AUSCON) in Auslandsverwendung. Auf Grund von gehäuften Beschwerden gegen mehrere Offiziere des österreichischen UNO-Zypernkontingentes (AUSCON/UNFICYT), darunter auch gegen den Beschwerdeführer, setzte der Bundesminister für Landesverteidigung eine Untersuchungskommission ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §4;ADV §5;ADV §6;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45;WehrG 1990 §47 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat die belangte Behörde im Zusammenhang mit der Anwendung des § 43 Abs 2 BDG 1979 das Vorliegen eines besonderen Dienstbezuges des inkriminierten (außerdienstlichen) Verhaltens aus den Rückwirkungen auf die vom Beschwerdeführer bekleidete Fun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die n. Pionierkompanie in XY. Mit am 16. August 1995 mündlich verkündetem Disziplinarerkenntnis des Kompaniekommandanten wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Geldbuße in Höhe von S 300,-- verhängt. Dieser mündlich verkündete Bescheid ist in den vorgelegten Akten nicht dokumentiert. Ge... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §4;ADV §6;ADV §7;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;MRK Art3;WehrG 1990 §47 Abs3;
Rechtssatz: Der grundsätzlichen Gehorsamspflicht gemäß § 47 Abs 3 WehrG 1990 und § 7 Abs 1 ADV stehen Rechte und Pflichten gegenüber, die die Gehorsamspflicht relativieren (Hinweis E 7.5.1996, 95/09/0004; hier hat der Bf die von einem Vorgesetzten ausgehende Befehlslage ins Gegenteil ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV;AVG §62 Abs4 idF 1982/199;
Rechtssatz: Hat sich die Behörde bei ihrer Berichtigung nicht auf den durch die Novelle, BGBl 1982/199, ergänzend in § 62 Abs 4 AVG aufgenommenen Tatbestand einer offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb bei der automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhenden Unrichtigkeit berufen, ist auf... mehr lesen...
Auf Grund des am 28. August 1981 bei der belangten Behörde eingelangten ersten Antrages des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid vom 27. Oktober 1981 ab 1. September 1981 eine Wohnbeihilfe von monatlich S 442,für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. In diesem Bescheid wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Antrag um Weitergewährung der Wohnbeihilfe vor Auslaufen dieses Bescheides einzubringen sei. Dieser Bescheid wurde vom Beschwerdeführer nach der Aktenlage nicht angefochte... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein98/01 Wohnbauförderung
Norm: ADVAVG §18 Abs4 idF 1982/199AVG §56BAO §86 Abs3 idF 1972/163 implizitBAO §96 idF 1972/163 implizitWFG 1968 §15 implizit
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides kann nicht an den Möglichkeiten eines vorhandenen EDV-Programmes gemessen werden; dieses i... mehr lesen...