Entscheidungen zu § 12 Abs. 6 ADV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1996/8/6 96/11/0160

Mit der bekämpften - nicht als Bescheid bezeichneten - Erledigung teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, die Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten habe auf Grund seiner ao. Beschwerde vom 14. März 1995 gemäß § 6 Abs. 4 Wehrgesetz 1990 eine Empfehlung an die belangte Behörde beschlossen. Darin werde dem Beschwerdevorbringen hinsichtlich einer angeblich ungerechtfertigten Ermahnung durch einen der Funktion nach bezeichneten Vorgesetzten keine Berechtigung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.08.1996

RS Vwgh 1996/8/6 96/11/0160

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §12 Abs6;AVG §56;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der schriftlichen Verständigung gemäß § 12 Abs 6 ADV vom Ergebnis der auf Grund einer Beschwerde an die Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten angestellten Überlegungen kommt keine Bescheidqualität zu (Hinweis B 19.1.1988, 87/11/0263, VwSlg 12610 A/1988). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.08.1996

RS Vwgh 1989/1/19 87/11/0263

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §12 Abs6;AVG §56;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 12 ADV lässt sich nicht eindeutig entnehmen, von welcher Stelle die Verständigung nach Abs 6 erfolgen soll. Berichtet die Erledigung über Maßnahmen nach § 12 Abs 5 Z 3 ADV, die nur vom BM für Landesverteidigung gesetzt werden können, so hat die Erledigung - zumindest be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1989

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