Norm: ASGG §89 Abs2BPGG §9
Rechtssatz: Da der zahlenmäßige Anspruch für eine bestimmte Pflegegeldstufe durch das Gesetz als Fixbetrag bestimmt ist, liegen die Voraussetzungen für eine Entscheidung dem Grunde nach im Sinne des § 89 Abs 2 ASGG nicht vor, es ist der klagenden Partei vielmehr im Urteil der Betrag zuzusprechen, der der Pflegegeldstufe entspricht, in der die Einstufung erfolgt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4BPGG §9
Rechtssatz: Ein Pflegebedarf besteht nur vorübergehend, wenn die ihn begründende körperliche Behinderung durch eine zumutbare Operation beendet werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 27/96 Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 ObS 27/96 Veröff: SZ 69/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: BPGG §4BPGG §9
Rechtssatz: Das Bundespflegegeldgesetz regelt den befristeten Zuspruch von Pflegegeld nicht ausdrücklich. Wenn aber im Zeitpunkt der Entscheidung beziehungsweise bei Schluß der Verhandlung erster Instanz das Ende des Pflegebedarfes zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits mit Sicherheit oder sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden kann, wie etwa auch bei Zuerkennung einer zeitlich begrenzten Pension nach §§ 256, 271 ... mehr lesen...