Norm: EinstVO §1EinstVO §2BPGG §7 BGBl II 1999/37 iVm §4 Abs2BPGG §5
Rechtssatz: Wenn auch die neue Regelung der oben wiedergegebenen EinstufungsVO - in Kenntnis der bisherigen Rechtsprechung - erkennen lässt, dass der Verordnungsgeber die Anleitung oder Beaufsichtigung bei der Durchführung solcher Verrichtungen, die nicht in den §§ 1 und 2 angeführt sind, nicht gesondert berücksichtigt wissen wollte (10 ObS 389/98y, 10 ObS 405/98a, 10 ObS 257/... mehr lesen...