Norm: BPGG §7
Rechtssatz: § 7 BPGG als Antikumulierungsnorm erfasst nur tatsächlich bezogene Leistungen; ein erst zu realisierender Anspruch rechtfertigt daher noch keine Anrechnung. Entscheidungstexte 10 ObS 2/14p Entscheidungstext OGH 17.06.2014 10 ObS 2/14p Veröff: SZ 2014/57 10 ObS 86/14s Entscheidungstext OGH 26.08.2014 10 ObS 8... mehr lesen...
Norm: BPGG §7Sbg PGG §6
Rechtssatz: Ansprüche auf deutsches Pflegegeld aus einer freiwilligen Krankenversicherung (Pflegeversicherung) sind auf den Anspruch auf österreichisches Pflegegeld ohne Abzug der für die freiwillige Krankenversicherung geleisteten Versicherungsbeiträge anzurechnen. Entscheidungstexte 10 ObS 121/08d Entscheidungstext OGH 04.11.2008 10 ObS 121/08d ... mehr lesen...
Norm: BPGG §7BPGG §9 Abs2WPGG §6WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Anrechnung nach § 7 BPGG (§ 6 WrPGG) beeinflußt weder die Einstufung des Betroffenen in eine bestimmte Pflegegeldstufe noch seinen Pflegebedarf, wohl aber die Höhe des auszuzahlenden Betrages. Eine die Höhe des Pflegegeldes wesentliche Veränderung wird auch dann angenommen, wenn sich die nach den genannten Vorschriften anrechenbaren Geldleistungen ändern. Ent... mehr lesen...