Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/15 92/08/0244

Aus der Beschwerde und der ihr beigelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt:     Mit Bescheid des Bundesministers für soziale Verwaltung (nunmehr: für Arbeit und Soziales) vom 19. August 1971 wurde die Versicherungspflicht der Beschwerdeführerin nach dem landwirtschaftlichen Zuschußrentenversicherungsgesetz (LZVG) in der Zeit vom 1. Jänner 1963 bis 30. September 1970 festgestellt. Aufgrund dieses Bescheides zahlte die Beschwerdeführerin (ergä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 92/08/0244

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BPVG 1971 §7 Abs1;BSVG §12 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Gesetzesbegriff der "nicht vorsätzlich unrichtigen Anmeldung" in § 12 Abs 1 BSVG (ebenso in § 7 Abs 1 B-PVG) kann nicht unterstellt werden, er erfasse auch eine Unterlassung der Abmeldung. Während nämlich im ersteren Fall die Anmeldung beim Versicherungsträger eine Ermittlung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

RS Vwgh 1992/12/15 92/08/0244

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BPVG 1971 §7 Abs1;BSVG §12 Abs1;GSVG 1978 §14 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 12 Abs 1 BSVG (ebenso § 7 Abs 1 B-PVG) stellt ihrem klaren Wortlaut nach bei der Umschreibung der Tatbestandsvoraussetzungen für den Eintritt von Formalversicherung auf eine Parteihandlung, nämlich die Anmeldung zur Pflichtversicherung ab. Hiedurch unterscheidet sich der Inhalt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1992

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