Rechtssatz: Steht aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens fest, dass der Beschuldigte als Tiertransporteur das verwendete Kraftfahrzeug vor dem Verladen nicht gründlich gereinigt hat, keinen undurchlässigen Boden aufwies und nicht so beschaffen war, dass das Herausfallen von Streu und Exkrementen das Abfließen von Harn und Sekreten hintangehalten wurde, sowie dass der Beschuldigte bei der Fahrt kein Kontrollbuch mitführte und die mitgeführten Transportbescheinigungen unvollständig aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Subsidiaritätsklausel des § 28 IBR/IPV-Gesetz, derzufolge eine Verwaltungsübertretung nur vorliegt, sofern nicht der Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung vorliegt, stellt nicht auf eine Identität der Tatbestände jener Normen ab, die für eine Ahndung der Tat durch die Verwaltungsstrafbehörde auf der einen und das Gericht auf der anderen Seite in Betracht kommen. Entscheidend ist, ob das den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung erfüllende Verhalten auch ein wes... mehr lesen...