Der Beschwerdeführer steht als Oberfeuerwehrmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine Dienststelle ist die MA 68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz); als Personalvertreter der (in diesem Bereich) zweitstärksten Fraktion gehört er u.a. auch dem Dienststellenausschuß dieser Dienststelle (im folgenden DA) an. 1. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1993 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine umfangreiche Aufsichtsbeschwerde zur Prüfung... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §39 Abs1;LPVG Wr 1985 §40;LPVG Wr 1985 §44 Abs2;LPVG Wr 1985 §44 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Verwaltung eines Personalvertretungsfonds, bei der es nicht um das Verhältnis Dienstgeber-Bedienstete geht, kommen anderen Personalvertretungsorganen keine Mitwirkungsrechte (im weiteren Sinn) hinsichtlich der Verwaltungstätigkeit des Hauptausschusses zu (im Beschwerde... mehr lesen...