A. Allgemeines 1. Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter (Magistratsrat i.R.) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die letzten Jahre vor seiner Versetzung in den Ruhestand gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der (damals geltenden) Dienstordnung 1966, die mit Wirksamkeit vom 1. August 1989 erfolgte (vgl. das hg. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1990, 89/12/0143, mit dem seine Beschwerde gegen die von Amts wegen ... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §31 Abs8;LPVG Wr 1985 §39 Abs5 Z3;
Rechtssatz: Die erteilte Ermächtigung nach § 31 Abs 8 Wr LPVG 1985 deckt eine selbständige Entscheidung des ermächtigten Personalvertreters über einen Antrag, der auf die unmittelbare Befassung des (ermächtigenden) Personalvertretungs-Organes (hier in einer Angelegenheit des § 39 Abs 5 Z 3 Wr LPVG 1985) gerichtet ist, nicht... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Die letzten Jahre vor seiner Versetzung in den Ruhestand gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Wiener Dienstordnung 1966, die mit Wirkung vom 1. August 1989 erfolgte (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1990, Zl. 89/12/0143) war der Beschwerdeführer in der Magistratsabteilung 70 beschäftigt, die gemäß § 8 Abs. 2 Z. ... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: LPVG Wr 1985 §31 Abs8;LPVG Wr 1985 §39 Abs5;LPVG Wr 1985 §47 Abs1 Z6;LPVG Wr 1985 §47 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Spruchpunkt des Bescheides der gemeinderätlichen Personalkommission enthält weder eine positive Aussage zur Gesetzwidrigkeit des als Geschäftsführung des Hauptausschusses zu bewertenden Verhaltens, noch schließt er eine Prü... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter (Magistratsrat i.R.) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Die letzten Jahre vor seiner Versetzung in den Ruhestand gemäß § 52 Abs. 2 lit. a DO 1966, die mit Wirkung vom 1. August 1989 erfolgte (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1990, Zl. 89/12/0143), war der Beschwerdeführer in der MA nn beschäftigt, die gemäß § 8 Abs. 2 Z. 1 des Wiener Personalver... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §2 Abs1;LPVG Wr 1985 §39 Abs5;LPVG Wr 1985 §39 Abs8;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur "Intervention" ist dem Wr LPVG 1985 nicht zu entnehmen. Die Art und Weise der Vertretung der Interessen der Bediensteten durch die Personalvertretung liegt im Rahmen des Gesetzes im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen der Organe der Personalvertretung. Dem einzelnen Bedien... mehr lesen...