Der Beschwerdeführer steht als Mittelschulprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem Bundesrealgymnasium und Bundes-Oberstufenrealgymnasium AB zur Dienstleistung zugewiesen. Mit "Lehrerlaufer" Nr. 142 vom 19. Juni 1990 wurden die Lehrer der genannten Dienststelle angewiesen, am Montag, den 25. Juni 1990, ihren Unterricht ordnungsgemäß zu halten. Anlaß hiefür war die an diesem Tag vom Dienststellenausschuß in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr anbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §56;BDG 1979 §211;BDG 1979 §44;PVG 1967 §2 Abs2;PVG 1967 §32;PVG 1967 §6 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Feststellungsbescheid über die Pflicht zur Beachtung der Weisung, während der Dienststellenversammlung gem dem Stundenplan Unterricht zu erteilen war zulässig, weil eine solche Pfl... mehr lesen...