Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Feststellungsbescheid über die Pflicht zur Beachtung der Weisung, während der Dienststellenversammlung gem dem Stundenplan Unterricht zu erteilen war zulässig, weil eine solche Pflichtenkollision auch in Zukunft eintreten kann, der Klarstellung also für die Zukunft rechtliche Bedeutung zukommt. Der Bf wurde durch die Weisung, trotz der gleichzeitig angesetzten Dienststellenversammlung seinen stundenplanmäßigen Unterricht zu halten, in einem aus dem PVG abgeleiteten dienstlichen Recht auf Teilnahme an der Dienststellenversammlung nicht verletzt. § 6 Abs 5 PVG geht ebenso wie § 2 Abs 2 PVG von der vorrangigen Notwendigkeit der Aufrechterhaltung bzw der Rücksichtnahme auf den Dienstbetrieb aus. Daran ändert auch § 32 PVG nichts der ein Verbot der Benachteiligung wegen der Ausübung der Rechte IN DER Dienststellenversammlung normiert, aber keine dem - die Berechtigung der Teilnahme an der Dienststellenversammlung regelnde - § 6 Abs 5 PVG entgegenstehende Bestimmung enthält. Auch ist nach dem SchUG eine Unterscheidung nach ertragreichem und weniger ertragreichem Unterricht am Ende eines Schuljahres bzw eine Zusammenführung von mehreren Klassen weder vorgesehen noch gerechtfertigt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120162.X01Im RIS seit
25.01.2001