Norm: PVG §22 Abs6PVG §28BDG §109 Abs2 Schlagworte Ermahnung als dienstrechtliche Verfolgungshandlung
Rechtssatz: Nach Auffassung der PVAB besteht kein Zweifel daran, dass eine Ermahnung iSd § 109 Abs. 2 BDG 1979 einen Akt der dienstrechtlichen Verfolgung darstellt. Zum einen ist die Ermahnung im Rahmen des 8. Abschnittes des BDG 1979 geregelt, zählt also unmittelbar zum Disziplinarrecht. Zum anderen wird in § 109 Abs. 2 BDG 1979 normiert, ... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs6PVG §28 Schlagworte Dienstrechtliche Verfolgung von Sachverständigen
Rechtssatz: Nach § 22 Abs. 6 PVG dürfen sachverständige Bedienstete wegen Äußerungen oder Handlungen, die sie als Sachverständige gemacht bzw. gesetzt haben, nur mit Zustimmung des Ausschusses, dem sie beigezogen wurden, dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und finden die Bestimmungen des § 28 auf SV sinngemäß Anwendung. ... mehr lesen...