Entscheidungen zu § 28 Abs. 2 PVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2007/12/17 8ObA76/07w

Entscheidungsgründe: Robert H***** war seit 1. 10. 1991 als Beamter bei der Post- und Telegraphenverwaltung beschäftigt. Mit dem am 1. 5. 1996 in Kraft getretenen Poststrukturgesetz wurde zur Besorgung der bis dahin von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post- und Telekom Austria AG gegründet. Mit 1. 1. 1999 wurde die klagende Partei gegründet und mit 1. 7. 1999 von der Post- und Telekom Austria AG abgespalten. Robert H***** war seit 1. 5. 1996 der Po... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.12.2007

RS OGH 2007/12/17 8ObA76/07w

Norm: PVG §28 Abs2
Rechtssatz: Das Personalvertretungsorgan hat nicht zu prüfen, ob die dem Personalvertreter vorgeworfenen Äußerungen und Handlungen einen dienstrechtlich zu ahndenden Tatbestand darstellen und ob der Personalvertreter die ihm zur Last gelegten Äußerungen oder Handlungen tatsächlich gesetzt hat, sondern lediglich die Frage zu beurteilen, ob das dem Personalvertreter vorgeworfene Verhalten, die Wahrheit des Vorwurfs vorausgesetz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2007

RS OGH 2007/12/17 8ObA76/07w, 8ObA77/14b

Norm: PVG §28 Abs2PBVG §70 Abs3
Rechtssatz: Eine Tätigkeit eines Personalvertreters kann der Personalvertreter-Funktion überhaupt nur zugeordnet werden, wenn die Handlung oder Äußerung zumindest einem Dienstgeber-Vertreter, einem Bediensteten der Dienststelle, bei der der Ausschuss besteht, einem anderen vom Ausschuss zu vertretenden Bediensteten oder einem anderen Personalvertreter gegenüber gesetzt worden ist. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2007

RS OGH 2007/12/17 8ObA76/07w, 8ObA77/14b, 9ObA123/15a

Norm: PVG §28 Abs2PBVG §70 Abs3
Rechtssatz: Zur Ausübung der Personalvertreter-Funktion gehört all das, was nach dem Wortlaut des Personalvertretungsgesetzes Personalvertretungstätigkeit ist. Die Funktion als Personalvertreter geht aber über diese Tätigkeiten und über die Vorbereitungstätigkeiten hiefür hinaus. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit im weitesten Sinn der Personalvertreter-Tätigkeit im Sinn der Vertretung der Interessen der Bedienst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2007

RS OGH 2007/12/17 8ObA76/07w, 8ObA77/14b

Norm: PVG §28 Abs2PBVG §70 Abs3
Rechtssatz: Es liegt im Wesen der in § 28 Personalvertretungsgesetz den Personalvertretern eingeräumten echten beruflichen Immunität, dass auch gewisse Pflichtverletzungen sanktionslos zu bleiben haben, wenn sie in Ausübung der Funktion als Personalvertreter erfolgten. Entscheidungstexte 8 ObA 76/07w Entscheidungstext OGH 17.12.2007 8 ObA 76/07w Bem... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.2007

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