Entscheidungen zu § 26 Abs. 4 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/30 2001/09/0052

Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er machte mit Beschwerde zur hg. Zl. 98/12/0026 Verletzung der Entscheidungspflicht geltend und begehrte, dass seinem Antrag vom 9. April 1997 entsprechend einem namentlich genannten Personalvertreter (Hauptschuloberlehrer) wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 26 Abs. 4 Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) das Mandat abzuerkennen sei. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.2004

RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0052

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §8;PVG 1967 §21 Abs3 litf idF 1999/I/127;PVG 1967 §21 Abs6 idF 1999/I/127;PVG 1967 §26 Abs2 idF 1991/362;PVG 1967 §26 Abs4 idF 1991/362;
Rechtssatz: Als Sanktion für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht des § 26 Abs. 2 PVG durch einen Personalvertreter sieht das PVG vor, dass der zuständige Zentralwahlausschuss diesem Personalvertreter sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2004

TE Vwgh Beschluss 1995/6/14 95/12/0116

Der Beschwerdeführer steht als Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium XY. Er ist Mitglied des dortigen Dienststellenausschusses. Er bekämpft folgende ihm zugestellte Erledigung der belangten Behörde, die er als Bescheid wertet: "ZENTRALWAHLAUSSCHUSS beim Bundesministerium für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten für Bundeslehrer an allgemeinbildenden Schulen, Pä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.06.1995

RS Vwgh 1995/6/14 95/12/0116

Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §18 Abs4AVG §56PVG 1967 §26 Abs4VwGG §34 Abs1ZustG §24
Rechtssatz: Die (bloße) Zustellung (Ausfolgung) einer Erledigung eines Zentralwahlausschusses betreffend Aberkennung des Mandats im Dienststellenausschuß gem § 26 Abs 4 PVG, der der Name des die Erledigung Genehmigenden iSd § 18 Abs 4 AVG nicht entnommen werden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1995

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