Die 1964 geborene Beschwerdeführerin, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit dem Land Salzburg zwischen 20. Oktober 1988 und 31. August 1998 als Vertragslehrerin tätig war, wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 1998 zur provisorischen Landeslehrerin ernannt. Zuletzt unterrichtete die Beschwerdeführerin an der Hauptschule Abtenau (HS A). Eine Definitivstellung erfolgte nicht. Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirksha... mehr lesen...
Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §10 Abs2 idF 1999/I/127;PVG 1967 §10 Abs9 idF 1987/310;PVG 1967 §22 idF 1999/I/127;PVG 1967 §41 idF 1999/I/127;PVG 1967 §9 Abs1 liti idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Die Landeslehrerin weist darauf hin, die Landesregierung habe ein mangelhaftes Verfahren durchgeführt, weil entgegen den Bestimmungen des PVG kein Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss hergestellt worden... mehr lesen...