Entscheidungen zu § 22 Abs. 3 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 61-61 von 61

RS Pvak 2017/9/18 A 10-PVAB/17

Norm: PVG §22 Abs3 Schlagworte Ausschluss von Mitgliedern eines PVO; Vertretung von PVO-Mitgliedern bei Verhinderung
Rechtssatz: Für den Fall der Verhinderung eines DA-Mitglieds sieht § 22 Abs. 3 zweiter Satz vor, dass sich ein verhindertes Mitglied durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen kann. Da die Antragstellerin für den Zeitraum ihrer Verhinderung C als Vertreter namhaft gemacht hat, der auch ordnungsgemäß zu den DA-Sitzungen eingela... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 18.09.2017

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