Norm: PVG §22 Abs3 Schlagworte Ausschluss von Mitgliedern eines PVO; Vertretung von PVO-Mitgliedern bei Verhinderung
Rechtssatz: Für den Fall der Verhinderung eines DA-Mitglieds sieht § 22 Abs. 3 zweiter Satz vor, dass sich ein verhindertes Mitglied durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen kann. Da die Antragstellerin für den Zeitraum ihrer Verhinderung C als Vertreter namhaft gemacht hat, der auch ordnungsgemäß zu den DA-Sitzungen eingela... mehr lesen...