RS Pvak 2017/9/18 A 10-PVAB/17

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Veröffentlicht am 18.09.2017
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Norm

PVG §22 Abs3

Schlagworte

Ausschluss von Mitgliedern eines PVO; Vertretung von PVO-Mitgliedern bei Verhinderung

Rechtssatz

Für den Fall der Verhinderung eines DA-Mitglieds sieht § 22 Abs. 3 zweiter Satz vor, dass sich ein verhindertes Mitglied durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen kann. Da die Antragstellerin für den Zeitraum ihrer Verhinderung C als Vertreter namhaft gemacht hat, der auch ordnungsgemäß zu den DA-Sitzungen eingeladen wurde, stellt ihre Nichtteilnahme an den DA-Sitzungen kein unentschuldigtes Fernbleiben iSd § 22 Abs. 3 dritter Satz PVG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.10.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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