Entscheidungen zu § 20 Abs. 15 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Pvak 2021/8/26 A21-PVAB/21

Norm: PVG §20 Abs15 Schlagworte Information der GÖD über Wahlergebnisse
Rechtssatz: Die Information der GÖD von den Wahlergebnissen zählt nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des ZWA. Nach § 20 Abs. 15 zweiter Satz PVG haben die Dienststellenwahlausschüsse (DWA) Abschriften ihrer Verständigungen der Dienststellenleiter/innen an die GÖD und die Wählergruppen zu senden. Daher ist eine vom ZWA vorgenommene Information der GÖD über das Wahlergebn... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 26.08.2021

RS Pvak 2021/8/26 A21-PVAB/21

Norm: PVG §20 Abs13PVG §20 Abs15 Schlagworte Verständigung der Wählergruppen vom Wahlergebnis; Frist zur Anfechtung der Wahl
Rechtssatz: Lt. Antragsvorbringen wurde vom ZWA keine Information über das Wahlergebnis (Wahlkundmachung) an die Wählergruppen geschickt, weshalb die Frist zur Wahlanfechtung nicht feststellbar gewesen wäre. Die Verständigung der Wählergruppen ist nach § 20 Abs. 15 zweiter Satz PVG von den DWA vorzunehmen, die Abschri... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 26.08.2021

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