Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist Zentralbehindertenvertrauensperson beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz für die Bediensteten des Exekutivdienstes der Justizanstalten. Der Zweitbeschwerdeführer fungiert als Stellvertreter des Erstbeschwerdeführers. Mit Schreiben vom 05.03.2013 brachten die Beschwerdeführer vor, dass Verstöße des Zentralausschusses für die Bediensteten des Exekutivdienstes der Justizanstalte... mehr lesen...