Entscheidungsgründe: Der 45-jährige Kläger war nach Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule seit 1979 in der Bundesversuchswirtschaft Fuchsenbigl beschäftigt. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Gründung der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft mbH (BVWG-Gesetz) wurde 1997 die beklagte Partei gegründet, die als Gesamtrechtsnachfolgerin der Bundesversuchswirtschaften Fuchsenbigl, Königshof und Wieselburg in alle bestehenden Rechte und Pflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei, einer Gemeinde in Tirol, seit 1. 9. 1992 beschäftigt und dort als Jugendbetreuer (Beratung, Betreuung, Beaufsichtigung von Jugendlichen, Durchführung von Jugendveranstaltungen) der Jugendstelle der beklagten Gemeinde mit zuletzt 25 Wochenstunden und einer Jahresarbeit von 12 Monaten tätig. Er bezog hiefür 14 mal jährlich brutto S 14.644,38 monatlich. Die Räumlichkeiten, in denen die Jugendst... mehr lesen...
Norm: PVG §10 Abs9Tir Gd-PVG §12Tir Gd-PVG §13VBG §32
Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall der Vertragsbedienstete dem Kündigungsschutz des VBG kraft Vereinbarung untersteht, ist es überflüssig, ihm auch noch den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG zuzubilligen oder eine gleichartige Regelung in das anzuwendende PVG aufzunehmen. Durch die Bindung des Dienstgebers an wichtige
Gründe: , wird ein Äquivalent zu den sonst der Belegschaftsvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, ist eine Kündigung gemäß § 32 VBG unverzüglich auszusprechen, nachdem dem Arbeitgeber der Kündigungsgrund bekannt geworden ist, um zu verhindern, daß der Vertragsbedienstete aus der Unterlassung der sofortige... mehr lesen...
Norm: PVG §9PVG §10PVG §12VBG §32
Rechtssatz: Wendet der Arbeitnehmer ein, die Kündigung nach § 32 VBG sei nicht rechtzeitig erfolgt, ist es Sache des Arbeitgebers, die Verzögerung sachlich rechtfertigende
Gründe: zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 150/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 9 ObA 150/89 European Case... mehr lesen...