Entscheidungsgründe: Der 45-jährige Kläger war nach Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule seit 1979 in der Bundesversuchswirtschaft Fuchsenbigl beschäftigt. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Gründung der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft mbH (BVWG-Gesetz) wurde 1997 die beklagte Partei gegründet, die als Gesamtrechtsnachfolgerin der Bundesversuchswirtschaften Fuchsenbigl, Königshof und Wieselburg in alle bestehenden Rechte und Pflich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Das Schreiben der Beklagten, mit dem sie dem Kläger erklärte, ihre Entlassungserklärung vom 15. 12. 2004 mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen, wurde ihm gleichzeitig mit der neuerlichen Entlassungserklärung vom 20. 12. 2004 zugestellt. Dem Klagebegehren, das sich (nur) gegen die zweite Entlassungserklärung wendete, hielt die Beklagte entgegen, die zweite Entlassung sei - aus näher dargelegten Gründen - berechtigt und wir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei, einer Gemeinde in Tirol, seit 1. 9. 1992 beschäftigt und dort als Jugendbetreuer (Beratung, Betreuung, Beaufsichtigung von Jugendlichen, Durchführung von Jugendveranstaltungen) der Jugendstelle der beklagten Gemeinde mit zuletzt 25 Wochenstunden und einer Jahresarbeit von 12 Monaten tätig. Er bezog hiefür 14 mal jährlich brutto S 14.644,38 monatlich. Die Räumlichkeiten, in denen die Jugendst... mehr lesen...
Norm: PVG §10 Abs9Tir Gd-PVG §12Tir Gd-PVG §13VBG §32
Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall der Vertragsbedienstete dem Kündigungsschutz des VBG kraft Vereinbarung untersteht, ist es überflüssig, ihm auch noch den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG zuzubilligen oder eine gleichartige Regelung in das anzuwendende PVG aufzunehmen. Durch die Bindung des Dienstgebers an wichtige
Gründe: , wird ein Äquivalent zu den sonst der Belegschaftsvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit und Rechtzeitigkeit der gegenüber dem Kläger ausgesp... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 25.Juni 1982 als Vertragsbediensteter in der Funktion eines Munitionsfacharbeiters in der Heeresmunitionsanstalt Großmittel beschäftigt. Bei dieser Dienststelle besteht ein Dienststellenausschuß. Die Heeresmunitionsanstalt Großmittel untersteht dem Heeresmaterialamt, bei dem ein Fachausschuß eingerichtet ist. Beim übergeordneten Bundesministerium für Landesverteidigung besteht ein Zentralausschuß. Der Leiter der Heeresmunitionsanstalt Großmittel beant... mehr lesen...
Norm: PVG §9 Abs1 litiPVG §10 Abs1PVG §10 Abs5PVG §10 Abs6PVG §10 Abs9PVG §11 Abs1 Z14PVG §12 Abs1 lita
Rechtssatz: Beantragt der Dienststellenausschuß nach rechtzeitiger Verständigung von der Absicht des Dienststellenleiters, die Kündigung eines Bediensteten zu beantragen, nicht gemäß § 10 Abs 5 PVG die Vorlage an die übergeordnete Dienststelle, sondern stimmt er der Maßnahme zu, dann ist der Leiter der übergeordneten Dienststelle nicht verpfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Gericht darf die Parteien nicht mit einer Rechtsansicht überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie vom Gericht nicht aufmerksam gemacht wurden (siehe SZ 50/35 = JBl.1978, 262, mit Anm von König; JBl.1988, 467 mit Anm von Pfersmann); dies ist aber nur dann der Fall, wenn die vom Gericht seiner Entscheidung zugrundegelegte Rechtsauff... mehr lesen...
Norm: PVG §9 Abs1 litiPVG §10 Abs1PVG §10 Abs5PVG §10 Abs9
Rechtssatz: Der Antrag des Schulleiters an den Landesschulrat, die Kündigung eines Vertragslehrers auszusprechen, ist als (beabsichtigte) Maßnahme in Sinne des § 9 Abs 1 lit i PVG gemäß § 10 Abs 1 PVG spätestens zwei Wochen vor ihrer Durchführung dem Dienststellenausschuss nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Diesem Erfordernis ist nur entsprochen, wenn der Dienststellenausschuss von d... mehr lesen...