Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. I***** M*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Das Schreiben der Beklagten, mit dem sie dem Kläger erklärte, ihre Entlassungserklärung vom 15. 12. 2004 mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen, wurde ihm gleichzeitig mit der neuerlichen Entlassungserklärung vom 20. 12. 2004 zugestellt. Dem Klagebegehren, das sich (nur) gegen die zweite Entlassungserklärung wendete, hielt die Beklagte entgegen, die zweite Entlassung sei - aus näher dargelegten Gründen - berechtigt und wir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit und Rechtzeitigkeit der gegenüber dem Kläger ausgesp... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 25.Juni 1982 als Vertragsbediensteter in der Funktion eines Munitionsfacharbeiters in der Heeresmunitionsanstalt Großmittel beschäftigt. Bei dieser Dienststelle besteht ein Dienststellenausschuß. Die Heeresmunitionsanstalt Großmittel untersteht dem Heeresmaterialamt, bei dem ein Fachausschuß eingerichtet ist. Beim übergeordneten Bundesministerium für Landesverteidigung besteht ein Zentralausschuß. Der Leiter der Heeresmunitionsanstalt Großmittel beant... mehr lesen...
Norm: PVG §9 Abs1 litiPVG §10 Abs1PVG §10 Abs5PVG §10 Abs6PVG §10 Abs9PVG §11 Abs1 Z14PVG §12 Abs1 lita
Rechtssatz: Beantragt der Dienststellenausschuß nach rechtzeitiger Verständigung von der Absicht des Dienststellenleiters, die Kündigung eines Bediensteten zu beantragen, nicht gemäß § 10 Abs 5 PVG die Vorlage an die übergeordnete Dienststelle, sondern stimmt er der Maßnahme zu, dann ist der Leiter der übergeordneten Dienststelle nicht verpfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Gericht darf die Parteien nicht mit einer Rechtsansicht überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie vom Gericht nicht aufmerksam gemacht wurden (siehe SZ 50/35 = JBl.1978, 262, mit Anm von König; JBl.1988, 467 mit Anm von Pfersmann); dies ist aber nur dann der Fall, wenn die vom Gericht seiner Entscheidung zugrundegelegte Rechtsauff... mehr lesen...
Norm: PVG §9 Abs1 litiPVG §10 Abs1PVG §10 Abs5PVG §10 Abs9
Rechtssatz: Der Antrag des Schulleiters an den Landesschulrat, die Kündigung eines Vertragslehrers auszusprechen, ist als (beabsichtigte) Maßnahme in Sinne des § 9 Abs 1 lit i PVG gemäß § 10 Abs 1 PVG spätestens zwei Wochen vor ihrer Durchführung dem Dienststellenausschuss nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Diesem Erfordernis ist nur entsprochen, wenn der Dienststellenausschuss von d... mehr lesen...