Auf Grund des am 28. August 1981 bei der belangten Behörde eingelangten ersten Antrages des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid vom 27. Oktober 1981 ab 1. September 1981 eine Wohnbeihilfe von monatlich S 442,für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. In diesem Bescheid wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Antrag um Weitergewährung der Wohnbeihilfe vor Auslaufen dieses Bescheides einzubringen sei. Dieser Bescheid wurde vom Beschwerdeführer nach der Aktenlage nicht angefochte... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein98/01 Wohnbauförderung
Norm: ADVAVG §18 Abs4 idF 1982/199AVG §56BAO §86 Abs3 idF 1972/163 implizitBAO §96 idF 1972/163 implizitWFG 1968 §15 implizit
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides kann nicht an den Möglichkeiten eines vorhandenen EDV-Programmes gemessen werden; dieses i... mehr lesen...