Begründung: Die Beklagte war vom 20. 12. 1996 bis zu ihrer Enthebung mit Beschluß vom 15. 6. 1998 im Verfahren 2 E 3528/96 des Bezirksgerichtes Reutte zur Zwangsverwalterin über den Gasthof "H*****, der von der Beklagten weiterbetrieben wurde, bestellt. Die Zwangsverwaltung wurde gemäß § 129 Abs 2 EO am 9. 9. 1998 rechtskräftig eingestellt. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten Rückstandsausweise über die Wasserbenützungsgebühren 1997, 1998, die Kanalgebühren 1997, 1998, die... mehr lesen...
Norm: Tir AbgO §7Tir AbgO §60 ffBAO §9 Abs1BAO §80 ffJN §1 CXV
Rechtssatz: Die in den Abgabenordnungen normierte Haftung von Vertretern des Abgabepflichtigen besteht unbeschadet neben der Möglichkeit, auf dem Zivilrechtsweg zivilrechtliche Haftungen zu verfolgen. Die Versäumnisse oder Fehldispositionen im allgemeinen Wirtschaftsbetrieb, ja sogar ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Abgabenpflichtigen sind unbeachtlich. Die Pf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther V***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit a FinStrG (Punkt 1 und 2 des Schuldspruchs) sowie des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs. 2 StGB (Punkt 3 des Schuldspruchs) schuldig erkannt und gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG iVm § 21 Abs. 1 und Abs. 2 FinStrG zu einer Geldstrafe sowie gemäß § 293 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem In... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gustav K***, Robert G*** und Wilhelm S*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, Wilhelm S*** als Beteiligter gemäß § 11 (dritter Fall) FinStrG, schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben in Hörsching 1. Gustav K*** und Robert G*** als Geschäftsführer der Firma D*** GmbH vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Abgabenverkürzung in nacha... mehr lesen...
Norm: BAO §80BAO §115FinStrG §55
Rechtssatz: Die grundsätzliche Bindung des Strafgerichtes an die rechtskräftige endgültige Abgabenfestsetzung durch die zuständige Abgabenbehörde erstreckt sich auch auf die vertretungsbefugten Organe juristischer Personen (Geschäftsführer einer GmbH), die zufolge §§ 80 und 115 BAO in der Lage waren, sich an dem die juristische Person betreffenden Abgabenverfahren zu beteiligen und darauf gleich einer Partei Ein... mehr lesen...