IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin im Beschwerdeverfahren von Herrn A, ***, ***, auf Grund des Vorlageantrages vom 26. Jänner 2018 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 29. Dezember 2017, ohne Zahl, über die Beschwerde vom 13. Juli 2017 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 13. Juni 2017, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.05.2018 Norm: BAO §288BAO §78GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines zweigliedrigen Instanzenzuges ist die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung nicht vorgesehen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Zugang der Partei (§ 78 BAO) zum Verwaltungsgericht nicht ungebührlich verzögert werden soll (vgl. Ritz, BAO Kommentar, 6. Aufl. Rz. ... mehr lesen...