Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Norm: BAO §76
Rechtssatz: Zu den Vertretern gemäß lit b gehören auch Personen, die unzulässigerweise die Vertretung der Partei übernehmen und nach außen hin nicht als Vertreter in Erscheinung treten. Demnach verwirklichen Parteienvertreter schon zufolge dieser Eigenschaft den (absoluten) Befangenheitsgrund des § 76 Abs 1 lit b BAO. Entscheidungstexte 14 Os 79/99 Entscheidungstext OG... mehr lesen...