Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Ferdinand R*****, der ein Elektroinstallationsunternehmen betrieb, wurde am 19. 2. 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Die objektive Zahlungsunfähigkeit trat Anfang August 1997 ein. In den letzten 6 Monaten vor Konkurseröffnung zahlte der nunmehrige Gemeinschuldner folgende Beträge an das zuständige Finanzamt: 1.) 21. 08. 1997 55.517 S 2.) 22. 09. 1997 178.180 S 3.) 20. 10. 1997 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Zuspruch von Bruttobeträgen an den Arbeitnehmer stellt die Einbehaltungs- und Abführungspflicht des Dienstgebers von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen einen Oppositionsgrund nach § 35 EO dar (SZ 70/132). Der Arbeitnehmer kann weder von den Abgabebehörden noch von den Sozialversicherungsträgern unmittelbar auf Zahlung in Anspruch genommen werden, hat aber auch selbst keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision liegt entgegen der Ansicht des Revisionswerbers im Zulassungsbereich, da die hinsichtlich der Kündigungsentschädigung auf den Beklagten als Arbeitgeber entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung gem § 58 Abs 2 ASVG allein von diesem als Beitragsschuldner zu entrichten sind und der Kläger diese Beiträge daher weder geltend machte noch hätte geltend machen können (vgl. RZ 1986/29 ua). Im übrigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war von 1980 bis Mitte des Jahres 1982 bei der Klägerin als Vertreter angestellt. Am 30. November 1983 führte das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung bei der Klägerin durch, welche hinsichtlich des Beklagten auf Grund einer Fehlberechnung des Steuerberaters eine Lohnsteuernachforderung von S 10.203,-- ergab. Die Klägerin entrichtete diesen ihr zur Zahlung vorgeschriebenen Betrag am 6. Dezember 1985. Mit der vorliegenden Klage verlangt die Klägerin vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.12.1982, S 167/82-2, wurde über das Vermögen des Friseurmeisters Herbert H*** auf Antrag der Beklagten der Konkurs eröffnet und die Klägerin zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagte hatte bereits zu 49 Nc 691/81 und zu 49 Nc 18/82 gegen den Gemeinschuldner Konkursanträge gestellt. Nachdem dieser am 19.3.1982 an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen S 133.000,-- an die Beklagte bezahlt und sich gleic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2.11.1977 bis 3.10.1980 bei der beklagten Gesellschaft als Aufzugsmonteur beschäftigt. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte er gegen seine Arbeitgeberin (ua) noch einen restlichen Prämienanspruch von S 18.768,22 brutto für die Fertigstellung von Aufzugsanlagen in Starnberg am See und in Söcking (Bundesrepublik Deutschland). Die beklagte Partei hat von diesen Bruttoprämien einen Lohnsteuerbetrag von S 5.129 an das Finanzam... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1162bASVG §58 Abs2BAO §6 Abs1BAO §7 Abs1EStG §82 Abs2ZPO §226 IIB6
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann weder von den Abgabenbehörden noch von den Sozialversicherungsträgern unmittelbar auf Zahlung der Lohnsteuer - von den Ausnahmefällen des § 82 Abs 2 EStG abgesehen - noch auf Zahlung der auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden; er hat aber auch selbst keinen Anspruch gegen den Arbeitge... mehr lesen...
Norm: ABGB §896BAO §6 Abs1GrStG §9 Abs2
Rechtssatz: Miteigentümer sind Gesamtschuldner der für die (gesamte) Liegenschaft vorgeschriebenen Grundsteuer. Es ergeht daher an die Gesamtschuldner ein einheitlicher Steuerbescheid. Zur Exekutionsführung (Vollziehung) gegen einen Miteigentümer (Gesamtschuldner) ist die Abgabenbehörde allerdings erst dann berechtigt, wenn der Abgabenbescheid gegenüber allen Gesamtschuldnern rechtswirksam geworden ist. ... mehr lesen...