Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit E-Mail vom 02.06.2020 an das Bundesministerium für Finanzen (belangte Behörde im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht [BVwG]) unter seiner E-Mail-Adresse XXXX folgendes Auskunftsbegehren (wörtliche Wiedergabe inklusive Satzzeichen): „Sehr geehrter Herr XXXX , hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Namen aller Unternehmen die im Zuge der Covid 19 Pandemie Steuerstundungen und/oder Zusc... mehr lesen...