Der beschwerdeführende Verein verfolgt nach seinen Statuten den Zweck, die Bevölkerung über alle Belange der Krebserkrankung und ihrer Behandlung mit dem Ziel einer möglichst breiten und umfassenden Information aufzuklären sowie die mit der Krebsbekämpfung befassten Forschungsinstitute, Krankenanstalten, Versicherungsträger, Organe des öffentlichen Gesundheitswesens und privaten Selbsthilfegruppen zu fördern, zu unterstützen und mit ihnen zusammen zu arbeiten. Zur Erreichung dieses Zw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34;BAO §44 Abs2;BAO §45 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0006 E 30. Oktober 2001 RS 3 Stammrechtssatz Auf der Grundlage des § 44 Abs 2 BAO erteilte Bescheide sprechen nicht darüber ab, ob eine Körperschaft alle Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllt oder ob ein bestimmter Betrieb etwa als Gewerbebetrieb oder als wirtschaftlicher Geschäf... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Sportverein stellte am 7. Februar 1997 - im Zusammenhang mit den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung - den Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 44 Abs. 2 BAO. Begründend wurde ausgeführt, dass der Verein sowohl eine Sportkantine betreibe als auch eine Vereinszeitung herausgebe. Da durch diese beiden "begünstigungsschädlichen" Betriebe Umsätze von mehr als S 500.000,-- erzielt würden und demnach die Bestimmung des § 44a BAO nicht zum Tragen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34;BAO §44 Abs2;BAO §45 Abs3;
Rechtssatz: Auf der Grundlage des § 44 Abs 2 BAO erteilte Bescheide sprechen nicht darüber ab, ob eine Körperschaft alle Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllt oder ob ein bestimmter Betrieb etwa als Gewerbebetrieb oder als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Sinne des § 45 Abs 3 BAO zu qualifizieren ist. Der Bescheid... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein erklärte für das Jahr 1988 Umsätze aus dem Verkauf von Ansichtskarten, aus der Gewährung von Nächtigungsmöglichkeiten in zwei Schutzhütten und aus der Verpachtung der Bewirtschaftung dieser Schutzhütten sowie damit zusammenhängender Weiterverrechnung von Betriebskosten (einschließlich für Wegerhaltung und Schneeräumung) von S 385.894,52 (Umsatzsteuer S 41.676,33) und Vorsteuern von S 48.594,70. Das Finanzamt veranlagte, ohne ein Ermittlungsverfahren durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §32;BAO §45 Abs3;BAO §45a;UStG 1972 §6 Z15; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 492;
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob die Befreiungsbestimmung des § 6 Z 15 UStG 1972 anzuwenden ist oder nicht, erfordert Sachverhaltsfeststellungen, auf deren Grundlage die Beurteilung der ausschließlichen oder weitaus überwiege... mehr lesen...