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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/14/0006 E 30. Oktober 2001 RS 3Stammrechtssatz
Auf der Grundlage des § 44 Abs 2 BAO erteilte Bescheide sprechen nicht darüber ab, ob eine Körperschaft alle Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllt oder ob ein bestimmter Betrieb etwa als Gewerbebetrieb oder als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Sinne des § 45 Abs 3 BAO zu qualifizieren ist. Der Bescheid entfaltet seine Wirkungen somit nur unter der Voraussetzung, die Erfordernisse seien tatsächlich erfüllt und der Betrieb sei in der im Bescheid erwähnten Art zu beurteilen. Es bleibt jedem Antragsteller daher grundsätzlich unbenommen, in den jeweiligen Abgabenverfahren das Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998140008.X02Im RIS seit
26.12.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013