1 Der am 19. November 2019 beim Bundesfinanzgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2019 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Sohin war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Dieser Beschluss war vom Verwaltungsgerichtshof zu fassen (vgl. etw... mehr lesen...